Folgende Übersetzungen fertige ich Ihnen aus dem Spanischen und Portugiesischen an:
Da ich vom Oberlandesgericht Dresden öffentlich bestellt und allgemein beeidigt bin, darf ich beglaubigte Übersetzungen vornehmen. Eine Beglaubigung bzw. Bestätigung der Übersetzung ist dann notwendig, wenn die übersetzten Dokumente bei einer Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden sollen. Mit meinem Stempel und meiner Unterschrift bestätige dabei ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Die so beglaubigte Übersetzung ist im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig sowie in den Staaten, in denen ähnliche gesetzliche Regelungen gelten. Für Übersetzungen, die einer ausländischen Behörde vorgelegt werden sollen, ist ggf. eine Apostille eines deutschen Gerichts notwendig. Gern übernehme ich auch diesen behördlichen Schritt für Sie.
Die Fachgebiete auf die ich mich spezialisiert habe, entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Kontakt: | info@cornelia-remde.de | Tel.: +49 351 418 86 867 | Mobil: +49 151 107 01 533 |
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